Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Geltung und Allgemeines

Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden AGB genannt) gelten für den gesamten Geschäftsverkehr von Lisa-Maria Wunsch, Adolf-Kolping-Str. 24, 76316 Malsch (im Folgenden Fotografin genannt), d.h. für alle durchgeführten Aufträge, Angebote, Lieferungen und Leistungen. Sie sind Bestandteil aller Verträge, die ich mit meinen Kunden (im Folgenden Hochzeitspaar genannt) über die von mir erbrachten Leistungen schließe.

„Bilder“ im Sinne dieser AGB sowie der vertraglichen Beziehung zwischen den Parteien sind sämtliche visuellen Werke, welche von der Fotografin oder ihren Erfüllungsgehilfen erstellt werden. Umfasst sind insbesondere Fotografien und Videos.

Diese AGB dienen der Regelung und Klarstellung einiger Inhalte des Auftragsverhältnisses, welches sich im Übrigen nach dem Inhalt des einzelnen Auftrages bestimmt. Haben die Vertragsparteien abweichende Vereinbarungen getroffen, so bedürfen diese zu Ihrer Wirksamkeit der Schriftform und gehen den vorliegenden AGB vor.

2. Honorar / Zahlungsmodalitäten

Mit der Beauftragung der Fotografin wird eine Terminreservierungspauschale von 30 % des vereinbarten Gesamthonorars zur Zahlung durch das Hochzeitspaar fällig. Erst mit Eingang dieser Pauschale gilt das vereinbarte Datum als verbindlich gebucht. Das restliche Honorar zuzüglich sämtlicher Nebenkosten ist, sofern nichts anderes vereinbart ist, nach der Hochzeit und vor Ablieferung der fertig bearbeiteten Bilder fällig.

Kommt es aus Gründen, die nicht im Verantwortungsbereich der Fotografin liegen, nicht zur Durchführung des Auftrages, ist die Fotografin berechtigt, nachfolgende Beträge in Rechnung zu stellen:

– Absage durch das Hochzeitspaar bis zu 12 Monate vor dem geplanten Hochzeitsdatum = 30 % des vereinbarten Honorars (entspricht dem Einbehalt der Terminreservierungspauschale)

– Absage durch das Hochzeitspaar bis zu 8 Monat vor Abwicklung des Auftrages = 45 % des vereinbarten Honorars

– Absage durch das Hochzeitspaar bis zu 4 Monat vor Abwicklung des Auftrages = 75 % des vereinbarten Honorars

3. Bildrechte

Das Hochzeitspaar erhält das einfache Nutzungsrecht zur privaten Nutzung der erstellten Bilder (Erstellung von Drucken zum privaten Gebrauch, eigene Social Media Profile, eigene private Websites, etc.). Die Weitergabe der Bilder zur Verwendung durch Dritte (z.B. weitere Dienstleister) ist nur mit vorheriger ausdrücklicher Zustimmung der Fotografin gestattet.

Die zu übertragenden Nutzungsrechte gehen erst nach vollständiger Bezahlung des vereinbarten Honorars auf das Hochzeitspaar über.

Eine Nutzung der Bilder ist grundsätzlich nur in der Originalfassung zulässig. Jede Bearbeitung oder Umgestaltung bedarf der vorherigen Zustimmung der Fotografin.

Bei Verwendung der Bilder ist die Fotografin an üblicher Stelle als Urheberin zu nennen.

Falls das Hochzeitspaar die Bilder in sozialen Netzwerken veröffentlicht, in denen die Fotografin ebenfalls einen Account unterhält, ist die Fotografin bei der Bildnutzung zu verlinken bzw. markieren.

Bestehende Einträge in den Bild-Metadaten müssen erhalten bleiben.

4. Leistungen und Haftung der Fotografin

Die Fotografin ist berechtigt, einzelne Leistungen durch Dritte erbringen zu lassen. Sie wird diese Dritten nach freiem aber pflichtgemäßen Ermessen Auswählen.

Der Bildstil der Fotografin ist dem Hochzeitspaar sowohl hinsichtlich der Erstellung von Bildern als auch der Bildauswahl und -bearbeitung bekannt. Die Erstellung und Bearbeitung der Aufnahmen sowie die Auswahl der festgehaltenen Motive, Personen und Situationen ist Teil der künstlerischen Gestaltungsfreiheit und unterliegt daher dem freien Ermessen der Fotografin. Es ist keine feste Anzahl an Bildern seitens der Fotografin geschuldet.

Die Fotografin erstellt eine realistische Fotoreportage. Dem Hochzeitspaar ist bewusst, dass hierbei Personen, Abläufe und Dinge der Realität entsprechend dargestellt werden. Sofern nichts anderes vereinbart wurde, ist im Rahmen der Bildbearbeitung lediglich eine Basisbearbeitung (Korrektur von Licht und Bildausschnitt sowie die Rohdatenentwicklung) enthalten. Eine weitergehende Bearbeitung der Bilder ist hiervon nicht umfasst.

Die Herausgabe der erstellten Aufnahmen erfolgt mittels einer Online-Galerie bis spätestens 10 Wochen nach dem Hochzeitstermin. Die Herausgabe von Bilddateien erfolgt nicht im Rohdatenformat. Mit Übergabe der Bilder im JPEG-Format an das Hochzeitspaar haftet der dieses für Verlust, Untergang und Beschädigung. Die Fotografin ist nicht zur Speicherung der digitalen Bilddateien über diesen Zeitpunkt der Übergabe hinaus verpflichtet.

Die Fotografin übernimmt keine Klärung von etwaigen Fotografieverboten oder Rechten abgebildeter Personen, Objekten, Orten oder Gegenstände. Dies obliegt alleine dem Hochzeitspaar. Das Hochzeitspaar hält die Fotografin von Ersatzansprüchen Dritter frei, die aus der Verletzung dieser Pflicht resultieren.

Die Fotografin haftet gegenüber dem Hochzeitspaar aus der Verletzung von Pflichten, welche keine wesentlichen Vertragspflichten sind, nur bei grob fahrlässigem Handeln oder bei Vorsatz. Ausgenommen hiervon sind Ansprüche wegen Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit. Der Ersatz eines etwaigen mittelbaren Schadens ist ausgeschlossen.

Insbesondere besteht keinerlei Haftung für höhere Gewalt (plötzliche Erkrankungen, Flugausfall, Verkehrsunfall, etc.) auf Seiten der Fotografin. Die Fotografin hält Technik für den Fall von Materialausfall vor. Es besteht allerdings generell keine Haftung für unverschuldeten Materialausfall und die damit verbundene Unmöglichkeit der Erstellung weiterer Aufnahmen. Der Ersatz eines etwaigen mittelbaren Schadens ist ausgeschlossen.

Falls es zu dem geplanten Datum aus Gründen, die nicht im Verantwortungsbereich der Parteien liegen, nicht möglich ist, den Auftrag durchzuführen, werden die Parteien zunächst versuchen, gemeinsam einen Ausweichtermin zu finden. Hierbei sind bereits bestehende Buchungen der Fotografin für beide Seiten zu berücksichtigen. Falls ein Termin über einen Zeitraum von mehr als einem Jahr verschoben wird, verpflichtet sich das Hochzeitspaar dazu, etwaige allgemeine Preiserhöhungen der Fotografin auszugleichen.

Für den Fall, dass die Fotografin aus Gründen höherer Gewalt an der Durchführung des Auftrages gehindert ist, wird Sie sich nach eigenem Ermessen um einen Ersatz bemühen.

Die Fotografin ist berechtigt, für Verschiebungen von Terminen, welche nicht von ihr zu vertreten sind, eine angemessene Vergütung zu berechnen.

5. Pflichten des Hochzeitspaares

Das Hochzeitspaar trägt dafür Sorge, dass der Fotografin alle für die Ausführung des Auftrags erforderlichen Informationen rechtzeitig (spätestens 1 Woche vor der Hochzeit) vorliegen (Wegbeschreibungen, zeitlicher Ablauf der Veranstaltung, etc.).

Bei allen Veranstaltungen werden der Fotografin (und ggf. deren Assistenz) ausreichend Getränke und nach Absprache Speisen zur Verfügung gestellt.

Ist bei mehrtägigen Veranstaltungen die Anwesenheit der Fotografin an mehreren Tagen gewünscht oder erforderlich (z.B. bei Vorbereitungen, die am Vortrag der Veranstaltung zu machen sind), und ist der Ort der Veranstaltung mehr als 150 km entfernt vom Niederlassungsort der Fotografin, ist ihr seitens des Hochzeitspaares auf dessen Kosten eine Übernachtungsmöglichkeit zu stellen.

Das Hochzeitspaar wird der Fotografin die Änderung seiner vertragsrelevanten Daten (insb. Name und Anschrift) unaufgefordert mitteilen.

6. Anwendbares Recht / Gerichtsstand

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland als vereinbart, auch bei Lieferungen ins Ausland.

Nebenabreden zum Vertrag oder zu diesem Vertrag bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

Die etwaige Nichtigkeit bzw. Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen dieses Vertrages berührt nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen. Die Parteien verpflichten sich, die ungültige Bestimmung durch eine sinnentsprechende wirksame Bestimmung zu ersetzen, die der angestrebten Regelung wirtschaftlich und juristisch am nächsten kommt.

Für den Fall, dass das Hochzeitspaar keinen Gerichtsstand in der Bundesrepublik Deutschland hat oder seinen Sitz oder gewöhnlichen Aufenthalt nach Vertragsabschluss ins Ausland verlegt, wird der Sitz der Niederlassung der Fotografin als Gerichtsstand vereinbart.

Widerrufsrecht

Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage, ab dem Tag des Vertragsschlusses.

Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie

Lisa-Maria Wunsch

Adolf-Kolping-Str. 24

76316 Malsch

hallo@lisaundchris.com

mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren.

Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

Widerrufsfolgen

Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist.

Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.

Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen soll, so haben Sie der uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.

Muster-Widerrufsformular

Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück.

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